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AGB`s

MBK KOELN

 

§ 1 Geltungsbereich 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der „MBK Köln // Maranatha-Betreuung Köln“, Inhaberinen Lulijeta & Arijeta Spahija, Sitz: Gernsheimer Str.13, 51107 Köln, im Folgenden „Auftragnehmerin“ genannt und den leistungsnehmenden Kundinnen und Kunden, im Folgenden „Kunde“ genannt. 
 

§ 2 Vertragsgegenstand, Termine 

1. Die „Maranatha Betreuung Köln“ bietet Dienstleistungen für Kinder,- Jugend,- Senioren und hilfsbedürftige Personen (im Folgenden auch bei Personenmehrheit Leistungsnehmer genannt), in und außerhalb deren Haushalte. Es werden Grundpflege und vermögensbetreuende Leistungen angeboten.
2. Vertragspartner der „Maranatha Betreuung Köln“ ist der jeweilige Auftraggeber, der nicht mit dem Leistungsnehmer personenidentisch sein muss. In diesem Falle ist der Leistungsnehmer berechtigt und verpflichtet, alle Leistungen abzurufen, die in dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind. Zeit und Ort der Leistung werden mit dem Leistungsnehmer abgestimmt.
3. Sämtliche mit der „Maranatha Betreuung Köln“ vereinbarten Termine sind verbindlich. Bei kurzfristiger Absage durch den Klienten (Auftraggeber oder Leistungsnehmer) innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Abwesenheit des Leistungsnehmers zum vereinbarten Termin werden die Kosten der beauftragten Leistung in voller Höhe berechnet, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass der „Maranatha Betreuung Köln“ kein Schaden in dieser Höhe entstanden ist. Hiervon ausgenommen sind plötzliche und unvorhersehbare Erkrankungen. Die „Maranatha Betreuung Köln“ kann in diesen Fällen ein ärztliches Attest verlangen.
4. Die „Maranatha Betreuung Köln“ ist bestrebt jeden Termin durchzuführen. Sofern ein Termin aus besonderen Gründen seitens der Maranatha Betreuung K abgesagt werden muss, ist die „Maranatha Betreuung Köln“ bestrebt diesen nach Absprache zeitnah nachzuholen.

5. Im Falle eines aushäusigen Aufenthaltes des Klienten wegen Krankheit, Urlaubs oder einer Reise werden die insoweit ausgefallenen Termine kurzfristig nachgeholt. Bei einem vorübergehenden aushäusigen Aufenthalt (bis zu 6 Monaten) ruhen die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und die Vertragsdauer verlängert sich entsprechend. 
 

§ 2 Beendung des Vertrages 

1. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats des Sterbefalls des Leistungsnehmers.
2. Im Übrigen endet er mit Ablauf der im Servicevertrag vereinbarten Vertragsdauer oder nach Eingang einer schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen.
3. Ein Sonderkündigungsrecht besteht für den Fall der langfristigen (mehr als 6 Monaten dauernden) Erkrankung des Leistungsnehmers, die einen stationären Aufenthalt in einem Kranken- oder Pflegeheim erfordert oder bei Umzug von mehr als 50 km Luftlinie vom bisherigen Wohnort aus personenbedingten oder beruflichen Gründen. Der Vertrag endet im Falle eines Sonderkündigungsrechts mit Ablauf des nächsten Monats nach Eingang der Kündigung bei der Firma „Maranatha Betreuung Köln“. Nachweise (ärztliches Attest, Ummeldung) sind der „Maranatha Betreuung Köln “ auf Verlangen zu übermitteln.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Zu jeglicher Kündigung ist ausschließlich der Auftraggeber als Vertragspartner der „Maranatha Betreuung Köln“ berechtigt. 
 

§ 3 Mehrheit von Leistungsnehmern 

Bei einer Personenmehrheit von Leistungsnehmern gelten die obigen Bestimmungen sinngemäß. Liegt nur in einer Person des Leistungsnehmers ein Hinderungs-, Kündigungs-grund oder der Sterbefall vor, wird der Vertrag mit dem oder den anderen Leistungsnehmern zu unveränderten Bedingungen fortgesetzt. Im Falle der Unzumutbarkeit der unveränderten Fortsetzung kann der Auftraggeber eine Vertragsanpassung in Form einer angemessenen Reduzierung des Leistungsumfangs verlangen. 
 

§ 4 Vergütungsregelung 

1. Die von dem Kunden für die Leistungen der „Maranatha Betreuung Köln“ zu zahlende Vergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Grundlage für die Vergütung der Leistungen ist das vom Kunden unterzeichnete Angebot und die jeweils geltende Preisliste der „Maranatha Betreuung Köln“. Sondervereinbarungen werden im Angebot/Vertrag festgehalten. 

2. Preisänderungen werden dem Kunden spätestens vier Wochen im Voraus mitgeteilt. In den ersten drei Monaten nach Vertragsabschluss besteht eine Preisbindung. 

3. Die Rechnungsstellung erfolgt zum Monatsende. Der Rechnungsbetrag ist spätestens eine Woche nach Rechnungsstellung fällig und unter Angabe des Verwendungszweckes auf das in der Rechnung genannte Konto der „Maranatha Betreuung Köln“ zu überweisen. 

Bei einer Überschreitung des Zahlungsziels erfolgt nach 14 Tagen die erste Mahnung, nach weiteren 7 Tagen die zweite Mahnung. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 5,- Euro erhoben. Bei weiterem Zahlungsverzug wird ohne weitere Mahnung ein Inkassoverfahren eingeleitet. 

Dem Kunden wird empfohlen, der „Maranatha Betreuung Köln“ eine Einzugsermächtigung zu erteilen; diese kann jederzeit widerrufen werden. 

4. Leistungen, die mit der Pflegeversicherung oder einem anderen Kostenträger abgerechnet werden, werden auf einem monatlichen Leistungsnachweis erfasst, den der Kunde jeweils zum Monatsende unterzeichnet. Der Kunde erhält auf Wunsch eine Kopie des Leistungsnachweises. 

Pflegeversicherungsleistungen können auf Wunsch des Kunden über eine Abtretungserklärung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. 

Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung sind der jeweils aktuellen Aufstellung in der Preisliste zu entnehmen. 

5. Erbrachte Leistungen, die über den gesetzlichen Anspruch des Kunden hinausgehen oder deren Kosten nicht seitens der Kranken- oder Pflegeversicherung übernommen werden, sind von ihm selbst in voller Höhe zu bezahlen. 

Ist der Kunde Mitglied einer privaten Krankenversicherung, hat er die Rechnung selbst zu begleichen und bei seiner Krankenversicherung einzureichen. 
 

§ 5 Haftung 

1. Der Leistungsnehmer bleibt selbst für die ihn betreffenden persönlichen Umstände verantwortlich, insbesondere für seine körperliche Unversehrtheit, etwa durch Sicherheit bei der Fortbewegung im Haus und außer Haus, für die Einhaltung ärztlich verordneter Medikation, für den Schutz gegen etwaige Allergien oder sonstigen Unverträglichkeiten, für die
Einhaltung ihn persönlich treffender Verkehrssicherungs-pflichten etwa als Halter eines Kraftfahrzeugs, als Hausbesitzer oder Tierhalter.
2. Schadensersatzansprüche gegen die „Maranatha Betreuung Köln“ sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der „Maranatha Betreuung Köln“ selbst oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.

3. Erscheint der Mitarbeiter der „Maranatha Betreuung Köln“ zu einem vereinbarten Termin nicht, kann der Auftraggeber nur dann Schadensersatz verlangen, wenn die „Maranatha Betreuung Köln“ unverzüglich hierüber informiert und Ersatz angefordert hat und grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der „Maranatha Betreuung Köln“ vorliegt.
 

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden 

1. Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungserbringung zu unterstützen, indem er den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der „Maranatha Betreuung Köln“ zur vereinbarten Zeit den Zutritt zu den betreffenden Räumlichkeiten gewährleistet und alle benötigten Arbeitsmaterialien bereit hält. 

Der Kunde hat die Möglichkeit, der Auftragnehmerin der „Maranatha Betreuung Köln“ einen Schlüssel zu überlassen. Die Übergabe wird protokolliert und der Schlüssel anonymisiert verwahrt. 

Über besondere, die Leistungen betreffende Gegebenheiten (z.B. empfindliche Materialien/Flächen, Termine etc.) muss der Kunde die Auftragnehmerin der „Maranatha Betreuung Köln“ vor der Leistungserbringung informieren. 

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitsgeräte in technisch ordnungsgemäßen und sicherem Zustand zu halten und alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen im Arbeitsumfeld zu treffen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Maranatha Betreuung Köln“ vor Unfällen und Gesundheitsschäden zu schützen. 

Chlorhaltige Reinigungsmittel dürfen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der „Maranatha Betreuung Köln“ nicht verwendet werden. 

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragnehmerin der „Maranatha Betreuung Köln“ unverzüglich über potenzielle Gefahrenquellen oder das Auftreten ansteckender Krankheiten in seinem Haushalt zu informieren. 

4. Leistungen zu Lasten der Kranken- oder Pflegeversicherung setzen die Mitwirkung des Kunden als versicherter Person voraus. Der Kunde stellt die notwendigen Anträge und verpflichtet sich, in Anspruch genommene Leistungen, die nicht von der Kranken- oder Pflegeversicherung finanziert werden, selbst zu bezahlen. 

Die Auftragnehmerin der „Maranatha Betreuung Köln“ berät und unterstützt den Kunden auf Wunsch bei der Beantragung notwendiger Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen.
 

§ 7 Datenschutz 

1. Gemäß § 33 BDSG weist die „Maranatha Betreuung Köln“ darauf hin, dass die für diesen Servicevertrag personenbezogenen Daten nur in dem Umfang erhoben und in maschinen-
lesbarer Form gespeichert werden, der erforderlich ist, um ein Vertragsverhältnis einzugehen, gegebenenfalls zu ändern und durchzuführen.
2. Der Klient ist berechtigt, jederzeit Auskunft über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung & weitere Empfänger seiner Daten zu verlangen. Des Weiteren hat er Anspruch auf Berichtigung, Sperrung / Löschung seiner Daten nach Abschluss der zweckbezogenen Durchführung eines Vertrages.

3. Die Weitergabe an Dritte ist nur zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Diesem Vertrag zulässig. 
 

§ 8 Beschwerden und Qualitätsbegleitung 

1. Nach dem ersten vereinbarten Einsatz bei dem Kunden erfolgt eine Rückfrage nach der Kundenzufriedenheit durch die „Maranatha Betreuung Köln“. Wenn nötig, wird die Leistung angepasst. 

Bei folgenden Einsätzen gelten die Leistungen als auftragsgerecht erbracht und abgenommen, wenn der Kunde bei Mängeln und Unzufriedenheit mit der erbrachten Leistung nicht unverzüglich bei der „Maranatha Betreuung Köln“ schriftliche oder mündliche Beschwerde vorbringt. Einer Beschwerde zugrunde liegende Mängel oder Vorfälle müssen konkret benannt werden, damit eine sachgerechte Bearbeitung möglich ist. 

2. Beschwerden werden von der „Maranatha Betreuung Köln“ unverzüglich dokumentiert. Organisatorische Mängel sollen zeitnah behoben und leistungsbezogene Mängel mit dem Ziel der beiderseitigen Zufriedenheit geklärt und behoben werden. 

Die „Maranatha Betreuung Köln“ hat einen Mangel nicht zu vertreten, wenn dieser auf der gegebenen Aufgabenstellung oder der unzureichenden Mitwirkung des Kunden beruht. 

3. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Maranatha Betreuung Köln“ sind angehalten, der „Maranatha Betreuung Köln“ Probleme bei der Leistungserbringung zeitnah mitzuteilen. Die Kundenzufriedenheit wird zudem regelmäßig durch die „Maranatha Betreuung Köln“ telefonisch oder durch selbst durchgeführte Einsätze erfragt und ausgewertet.
 

§ 9 Verschwiegenheit 

Die „Maranatha Betreuung Köln“ und ihre Erfüllungsgehilfen werden über die persönlichen Verhältnisse des Klienten und Leistungsnehmers, die ihnen im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung bekannt werden, etwa Rechts- und Vermögensverhältnisse, Familien- und Beziehungsverhältnisse, Krankheiten, Stillschweigen gegenüber Dritten bewahren.
 

§ 10 Beanstandungen, salvatorische Klausel 

1. Für den Fall, dass der Klient Beanstandungen erheben will, kann er dies unter der im Impressum angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail an
maranatha-betreuung@gmx.de vorbringen.
2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder Dieser AGB unwirksam sein, so berührt Dies Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung, Die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt, ersetzt. 

 

§ 11 Gerichtsstand 

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz der Maranatha Betreuung Köln. 

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